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Früherkennung unlauterer Geschäftspraktiken

Früherkennung unlauterer Geschäftspraktiken

Die Entscheidung gegen unlautere Geschäftspraktiken ist komplex. Lässt man sich nur von Gesetzen leiten? Welche Gesetze sind maßgeblich? Sind Gesetze in Anbetracht von länderspezifischen Unterschieden geeignet, als Kompass für unternehmerische Entscheidungen zu dienen?

Gesetze sind gerade im Umgang mit dieser Thematik lückenhaft. Schlupflöcher führen dazu, dass strafrechtliche Normen allein nicht immer zu unternehmerischen Entscheidungen führen, die legitim sind. Die Versuchung, gesetzliche Spielräume weitestgehend auszuschöpfen, birgt das Risiko des Übertretens der Grenze zwischen Legalität und Illegalität. Einzig die Ausrichtung unternehmerischer Entscheidungen an der Legitimität vermag weitgehend zu gewährleisten, dass unternehmerisches Handeln über das Risiko des Abgleitens in illegales Agieren erhaben bleibt.

Tapferkeit und Besonnenheit, Klugheit und Weisheit sind Tugenden, die im Umgang mit unlauteren Geschäftspraktiken in besonderem Maße gefordert werden. Es erfordert Tapferkeit und Besonnenheit, Entscheidungen zu fällen, die prima facie zu Erfolgseinbußen führen, auch wenn sie langfristig nachhaltig sind. Soll Korruption vermieden werden, auch wenn dies den Verlust von Aufträgen oder ganzer Märkte nach sich zieht? Sollen Kompromisse bei der Vergabe von Aufträgen eingegangen werden, auch wenn es Warnsignale gibt, die auf manipulierte Beschaffungsentscheidungen hinweisen? Darf Zeitdruck wirklich dazu führen, dass Beschaffungsentscheidungen vorschnell getroffen und damit kaum kalkulierbare Kostensteigerungen und Qualitätsmängel riskiert werden?

Klugheit bezeichnet sowohl das Wissen um Warnsignale, die auf unlautere Geschäftspraktiken hinweisen, als auch das Wissen um die Funktionsweisen und Grenzen von Risikomanagement- Systemen. Weisheit erlaubt den problemadäquaten Umgang mit erkannten Indikatoren für unlautere Geschäftspraktiken.

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